Berufskolleg Fachhochschulreife
Berufskolleg Gesundheit und Pflege
Das Berufskolleg Gesundheit und Pflege besteht aus zwei Schularten:
- Einjähriges Berufskolleg Gesundheit und Pflege I (1BK1P) Voraussetzung für das 1BK2P
- Einjähriges Berufskolleg Gesundheit und Pflege II (1BK2P) Erwerb der Fachhochschulreife
Mit einer Zusatzprüfung im Berufskolleg Gesundheit und Pflege II kann der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Assistentin im Gesundheits- und Sozialwesen“ oder „Staatlich geprüfter Assistent im Gesundheits- und Sozialwesen“ erworben werden.
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FAQs -10 häufig gestellte Fragen
Schularteninformation Berufskolleg Gesundheit und Pflege I und II
Schulartinformation Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife
Informationen zum Bewerberverfahren online 24
Anmeldung
- Ausdruck des endgültigen Aufnahmeantrages der Online-Bewerbung bei BewO (Unterschrift der Eltern)
- Abgabe des Aufnahmeantrages und weiterer Anmeldeunterlagen an der Schule mit erster Priorität
- Der Stichtag zur Vorlage der Unterlagen ist der 01. März
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